KFW-Effizienzhaussanierung

Wohngebäude | Kredit 261

Die KfW-Effizienzhaussanierung ist ein zentrales Förderprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), das Eigentümer von Wohn- und Nichtwohngebäuden unterstützt, ihre Immobilien energetisch auf den neuesten Stand zu bringen. Ziel dieses Programms ist es, durch umfassende Sanierungsmaßnahmen die Energieeffizienz von Gebäuden signifikant zu steigern und damit sowohl den Energieverbrauch als auch die CO₂-Emissionen zu reduzieren. Die KfW bietet dabei attraktive Förderungen in Form von zinsgünstigen Krediten und Zuschüssen für Maßnahmen wie die Dämmung von Wänden und Dächern, den Austausch von Fenstern und Türen, die Modernisierung von Heizsystemen oder die Installation erneuerbarer Energien.

Durch die KfW-Effizienzhaussanierung profitieren Bauherren nicht nur von finanziellen Anreizen, sondern auch von einem optimierten Wohnkomfort und langfristigen Kosteneinsparungen. Das Programm fördert die Umsetzung energieeffizienter Standards und hilft dabei, den Wert der Immobilie zu steigern, während gleichzeitig ein wesentlicher Beitrag zum Klimaschutz geleistet wird. Die umfassende Planung und Dokumentation, die im Rahmen der KfW-Effizienzhaussanierung erforderlich ist, gewährleistet, dass alle Maßnahmen den strengen Anforderungen entsprechen und die maximale Förderung ausgeschöpft wird.

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KFW-Effizienzhaussanierung

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Die KfW-Effizienzhaussanierung ist ein zentrales Förderprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), das Eigentümer von Wohn- und Nichtwohngebäuden unterstützt, ihre Immobilien energetisch auf den neuesten Stand zu bringen. Ziel dieses Programms ist es, durch umfassende Sanierungsmaßnahmen die Energieeffizienz von Gebäuden signifikant zu steigern und damit sowohl den Energieverbrauch als auch die CO₂-Emissionen zu reduzieren. Die KfW bietet dabei attraktive Förderungen in Form von zinsgünstigen Krediten und Zuschüssen für Maßnahmen wie die Dämmung von Wänden und Dächern, den Austausch von Fenstern und Türen, die Modernisierung von Heizsystemen oder die Installation erneuerbarer Energien.

Durch die KfW-Effizienzhaussanierung profitieren Bauherren nicht nur von finanziellen Anreizen, sondern auch von einem optimierten Wohnkomfort und langfristigen Kosteneinsparungen. Das Programm fördert die Umsetzung energieeffizienter Standards und hilft dabei, den Wert der Immobilie zu steigern, während gleichzeitig ein wesentlicher Beitrag zum Klimaschutz geleistet wird. Die umfassende Planung und Dokumentation, die im Rahmen der KfW-Effizienzhaussanierung erforderlich ist, gewährleistet, dass alle Maßnahmen den strengen Anforderungen entsprechen und die maximale Förderung ausgeschöpft wird.

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Die Vorteile der Zusammenarbeit mit der DK Energieberatung

Maximale Fördermöglichkeiten

Steigerung des Immobilienwerts

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Ihre Erfolgsgeschichte

Unsere Erfolgsgeschichte ist geprägt von beharrlicher Arbeit und kundenorientierten Lösungen.

Mit einem engagierten Team und einem klaren Fokus auf Qualität und Kundenzufriedenheit haben wir uns erfolgreich am Markt etabliert und freuen uns darauf, auch in Zukunft wegweisende Erfolge als Planungsbüro für energetische Sanierung & Bauphysik zu feiern.

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FAQs
KFW-Effizienzhaussanierung | Wohngebäude | Kredit 261

Für Antrag­stellende in den vom Hoch­wasser im Mai und Juni 2024 in Bayern und Baden-Württemberg betroffenen Gebieten gelten folgende Kulanz­regelungen:

  • Mindestnutzungsdauer: Eine erneute Antrag­stellung ist auch ohne Ablauf der Mindest­nutzungs­dauer und bei bereits ausgeschöpftem Förder­höchst­betrag für ein bereits gefördertes Vorhaben möglich.
  • Kumulierungsgrenze: Eine Kombination mit anderen öffentlichen Förder­mitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen ist bis zu 100 % der geförderten Investitions­kosten möglich. Dabei werden auch Versicherungs­leistungen und andere staatliche Hilfen berücksichtigt.


Der Nachweis der Betroffen­heit ist durch die Kommune oder den Land­kreis zu erstellen. Antrag­stellende müssen diesen Nachweis vorhalten und der KfW auf Verlangen vorlegen. Ein Muster­dokument finden Sie hier.

Hinweis: Die darüber hinaus geltenden Regelungen im Merkblatt behalten ihre Gültigkeit.

Sprechen Sie hierzu bitte mit Ihrem Finanzierungspartner.

Ihr Finanzierungspartner leitet Ihre Antrags­daten zur Prüfung an die KfW weiter. Sofern alle Prüfungen unmittelbar abge­schlossen werden können, erhält der Finanzierungs­partner von der KfW sofort eine Rück­meldung. Sind für eine Entscheidung vertiefte Prüfungen erforderlich, fordern wir bei Ihrem Finanzierungs­partner die notwendigen Unter­lagen und Angaben an und geben ihm Informationen zu unseren aktuellen Bearbeitungszeiten.

Bitte beachten Sie dabei, dass Ihr Finanzierungs­partner weitere Prüfungen für den Abschluss eines Kredit­vertrages vornehmen muss. Die KfW kann daher im konkreten Fall keine Aussage zu den gesamten Bearbeitungs­zeiten Ihres Kredit­antrages treffen.

(siehe Richtlinie BEG WG, Nr. 9.3 „Einbindung eines Energie­effizienz-Experten“)

Derzeit sind dies:

Den Mitgliederinnen und Mitgliedern dieser Güte­gemeinschaften stehen zur Dokumentation der erbrachten Leistungen des Sach­verständigen Formulare zur Verfügung. Spätestens bei der Gebäude­übergabe sind diese Formulare ausgefüllt an Sie zu übergeben. Die Dokumentation ist ausschließlich für Ihre Unterlagen bestimmt und ersetzt weder die „Bestätigung zum Antrag“ noch die „Bestätigung nach Durchführung“.

Diese Regelung bedeutet für Sie keinen Mehr­aufwand. Sie ist ein Hinweis darauf, dass Ihr Vor­haben die in Deutschland für Bau­vorhaben geltenden gesetz­lichen Regelungen ein­halten muss. Dies betrifft ins­besondere Regelungen in den Bereichen Bau­recht, Umwelt­schutz, Arbeits­schutz und Immissions­schutz.

Ja, Sie können die Förderung „Wohn­gebäude – Kredit (261)“ mit der neuen Heizungs­förderung kombinieren und Ihre Vor­haben parallel durch­führen. Wichtig ist, dass keine Kosten doppelt angesetzt werden. Das bedeutet, die Kosten für die neue Heizung sind aus den Gesamt­kosten für die Sanierung zum Effizienz­haus heraus­zurechnen.

Die Kombination ist auch dann möglich, wenn Sie eine Zusage für die Förderung „Wohn­gebäude – Kredit (261)“ aus dem Jahr 2023 oder den Vor­jahren haben. Die Vor­aussetzung hierfür ist, dass Sie für die neue Heizungs­anlage keinen Lieferungs- oder Leistungs­vertrag vor dem 29.12.2023 abgeschlossen haben.

Wichtiger Hinweis: Die Vorteile für ein Effizienz­haus Erneuerbare-Energien-Klasse im Programm „Wohn­gebäude – Kredit (261)“ können bei dieser Kombination nicht genutzt werden.

Ja, seit diesem Jahr (2024) können Sie die beiden Produkte mit­einander kombinieren. Eine Anforderung an die bauliche und zeitliche Trennung der Vor­haben gibt es nicht mehr. Haben Sie beispiels­weise im Jahr 2023 eine Förderung des Bundes­amtes für Wirtschaft und Ausfuhr­kontrolle (BAFA) in Anspruch genommen, muss diese Maß­nahme nicht abgeschlossen sein, bevor Sie einen Antrag im Produkt 261 stellen können.

Ja, der Kredit kann bei Verkauf des geförderten Objektes auf den neuen Eigen­tümer über­tragen werden. Alternativ können die Mittel auch beim Ver­käufer verbleiben.

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