Klimafreundlicher Neubau
Wohngebäude | KFN – 297/298
Das KfW-Programm „Klimafreundlicher Neubau“ fördert die Errichtung neuer Gebäude, die höchste Standards in Bezug auf Energieeffizienz und Umweltfreundlichkeit erfüllen. Ziel des Programms ist es, den Bau von Gebäuden zu unterstützen, die nicht nur den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entsprechen, sondern auch einen signifikanten Beitrag zum Klimaschutz leisten. Durch die Bereitstellung von zinsgünstigen Krediten und Zuschüssen hilft die KfW dabei, innovative Bau- und Sanierungstechniken umzusetzen, die den Energieverbrauch minimieren und die Nutzung erneuerbarer Energien maximieren.
Das Programm richtet sich an Bauherren und Investoren, die bei der Planung und Ausführung ihres Neubauprojekts auf umweltfreundliche Lösungen setzen möchten. Es umfasst Förderungen für Maßnahmen wie die Integration erneuerbarer Energien, den Einsatz energieeffizienter Bautechniken und Materialien sowie die Einhaltung strenger ökologischer Bauvorschriften. Durch diese Unterstützung können Bauherren nicht nur von finanziellen Vorteilen profitieren, sondern auch die Umweltbelastung reduzieren und langfristig Energiekosten sparen.
Mit dem KfW-Programm „Klimafreundlicher Neubau“ wird ein wichtiger Beitrag zum nachhaltigen Bauwesen geleistet. Es unterstützt die Realisierung von Projekten, die auf höchste Umweltstandards ausgelegt sind und somit zukunftsfähige und energieeffiziente Gebäude schaffen. Die Förderung hilft dabei, die Vision eines klimafreundlichen Neubaus zu verwirklichen und gleichzeitig den Wert der Immobilie durch innovative und nachhaltige Bauweisen zu erhöhen.
Bauen Sie klimafreundlich und profitieren Sie
Holen Sie sich Ihre Förderung für den klimafreundlichen Neubau. Jetzt starten!
Klimafreundlicher Neubau
Wohngebäude | KFN – 297/298
Das KfW-Programm „Klimafreundlicher Neubau“ fördert die Errichtung neuer Gebäude, die höchste Standards in Bezug auf Energieeffizienz und Umweltfreundlichkeit erfüllen. Ziel des Programms ist es, den Bau von Gebäuden zu unterstützen, die nicht nur den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entsprechen, sondern auch einen signifikanten Beitrag zum Klimaschutz leisten. Durch die Bereitstellung von zinsgünstigen Krediten und Zuschüssen hilft die KfW dabei, innovative Bau- und Sanierungstechniken umzusetzen, die den Energieverbrauch minimieren und die Nutzung erneuerbarer Energien maximieren.
Das Programm richtet sich an Bauherren und Investoren, die bei der Planung und Ausführung ihres Neubauprojekts auf umweltfreundliche Lösungen setzen möchten. Es umfasst Förderungen für Maßnahmen wie die Integration erneuerbarer Energien, den Einsatz energieeffizienter Bautechniken und Materialien sowie die Einhaltung strenger ökologischer Bauvorschriften. Durch diese Unterstützung können Bauherren nicht nur von finanziellen Vorteilen profitieren, sondern auch die Umweltbelastung reduzieren und langfristig Energiekosten sparen.
Mit dem KfW-Programm „Klimafreundlicher Neubau“ wird ein wichtiger Beitrag zum nachhaltigen Bauwesen geleistet. Es unterstützt die Realisierung von Projekten, die auf höchste Umweltstandards ausgelegt sind und somit zukunftsfähige und energieeffiziente Gebäude schaffen. Die Förderung hilft dabei, die Vision eines klimafreundlichen Neubaus zu verwirklichen und gleichzeitig den Wert der Immobilie durch innovative und nachhaltige Bauweisen zu erhöhen.
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Die Vorteile der Zusammenarbeit mit der DK Energieberatung
- Individuelle & maßgeschneiderte Beratung
- Langjährige Erfahrung & Erfolgsbilanz
- Ganzheitlicher Ansatz für Nachhaltigkeit & Energieeffizienz
Nachhaltigkeit im Fokus
- Mit unserer Unterstützung beim klimafreundlichen Neubau nach den KFN-297/298-Standards realisieren Sie Gebäude, die höchsten ökologischen Ansprüchen gerecht werden und Ihre CO₂-Bilanz deutlich verbessern.
Wettbewerbsvorteil durch Innovation
- Durch den Einsatz modernster Technologien und Baustandards positionieren Sie sich als Vorreiter im Bereich des klimafreundlichen Bauens, was Ihnen einen klaren Wettbewerbsvorteil verschafft und Ihr Unternehmen zukunftssicher macht.
Setzen Sie auf zukunftssichere Bauprojekte
Nutzen Sie unsere Expertise im klimafreundlichen Neubau. Jetzt Kontakt aufnehmen!
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Unsere Erfolgsgeschichte ist geprägt von beharrlicher Arbeit und kundenorientierten Lösungen.
Mit einem engagierten Team und einem klaren Fokus auf Qualität und Kundenzufriedenheit haben wir uns erfolgreich am Markt etabliert und freuen uns darauf, auch in Zukunft wegweisende Erfolge als Planungsbüro für energetische Sanierung & Bauphysik zu feiern.
Unsere Erfolgsgeschichte ist geprägt von beharrlicher Arbeit und kundenorientierten Lösungen.
Mit einem engagierten Team und einem klaren Fokus auf Qualität und
Kundenzufriedenheit haben wir uns erfolgreich am Markt etabliert und freuen uns darauf, auch in Zukunft wegweisende Erfolge als Planungsbüro für energetische Sanierung & Bauphysik zu feiern.
Bastian Gogeißl6 August 2024Ich möchte betonen, wie zufrieden ich mit der Leistung der DK Energieberatung bin. Als jemand, der noch neu im Gebiet der Effizienzhausplanung ist und bisher hauptsächlich Einzelmaßnahmen begleitet hat, hatte ich wenig Know-How und Übung im Bereich der Wärmebrückenberechnungen. Zudem waren meine anderen Tätigkeiten so zeitaufwendig, dass ich beschloss, die Berechnungen abzugeben. Auf das Unternehmen aufmerksam wurde ich durch den Kontakt von Domenic durch das BNI Netzwerk. Anfangs hatte ich Bedenken, ob meine Unterlagen aussagekräftig genug sind, um die Berechnungen extern durchführen zu lassen. Doch ein Anruf von Domenic kam genau zur richtigen Zeit und half mir, diese Zweifel zu überwinden. Die Zusammenarbeit mit dem Team war beeindruckend. Besonders gefallen hat mir die schnelle und zuverlässige Bearbeitung sowie die gute Kommunikation. Alle meine Fragen wurden prompt und kompetent beantwortet, und der gesamte Prozess verlief reibungslos. Einziges Verbesserungspotential sehe ich bei einem möglichen Stammkunden-Rabatt – aber das ist eher ein Wunsch als eine echte Kritik. Alles in allem bin ich sehr glücklich mit meiner Entscheidung, die Wärmebrückenberechnungen von Domenic und seinem Team durchführen zu lassen. Ihre Professionalität und Effizienz haben mich überzeugt, und ich kann sie jedem nur wärmstens empfehlen. Bastian Gogeilßl, Geschäftsführer der CONBEO EnergieberatungAndreas Maier5 August 2024Ich möchte meine Erfahrungen mit DK Energieberatung teilen. Bevor ich auf das Unternehmen aufmerksam wurde, habe ich die Wärmebrückenberechnungen selbst erstellt. Da ich aufgrund anderer dringender Aufgaben keine Zeit dafür fand, entschloss ich mich die Berechnungen abzugeben. Auf das Unternehmen aufmerksam wurde ich durch einen Anruf und eine folgende E-Mail. Zunächst hatte ich Bedenken - doch ihre professionelle Kommunikation und das faire Angebot haben mich überzeugt. Besonders gefallen hat mir der insgesamt hervorragende Service und die einfache Handhabung des gesamten Prozesses. Alles verlief reibungslos und zu meiner vollsten Zufriedenheit. Bislang konnte ich kein Verbesserungspotential feststellen. Ich kann dieses Unternehmen empfehlen. Ihre Professionalität und Zuverlässigkeit haben mich überzeugt.Matthias Schmidt31 Mai 2024Sehr professionelle Arbeit bezüglich Wärmebrückenberechnung und ein netter Kontakt, gerne zu empfehlenOliver Reymann5 Mai 2024Vielen lieben Dank an Herrn Kretschmann von der DK Energieberatung für diesen wunderbaren Service und den tollen Einsatz. Sie suchen jemanden mit Fachkompetenz, Zuverlässigkeit, top Beratung und eine Hilfe im Bereich Sanierung...dann sind Sie bei ihm an genau der richtigen Adresse. Meine Frau und ich sind sehr begeistert und möchten hiermit eine klare Empfehlung aussprechen. Bei Herrn Kretschmann ist man in sehr guten Händen und wird in allen Bereichen bestens beraten. Schon mal vielen lieben Dank für die tolle Unterstützung. Lieben GrußFrauke Beckert19 Februar 2024Herr Kretschmann bringt durch seine langjährige Berufserfahrung und Baubegleitung einfach jedem, der über eine energetische Sanierung nachdenkt, einen Vorteil! Er hört gut zu und versteht es, die Anforderungen strukturiert zusammenzufassen und in einen Plan umzusetzen. Man fühlt sich in seiner Gegenwart einfach gut aufgehoben und kann sicher sein, dass man wirklich die beste Förderung für die geplanten Sanierungen erhält - da würde ich alleine nie durchblicken! Vielen Dank Herr Kretschmann für die stets hervorragende Beratung und die gute Begleitung.Hendrik Beckmann14 Februar 2024Herr Kretschmann überzeugte durch exzellente Beratung. Seine Fachkompetenz und effiziente Arbeitsweise ermöglichten schnelle und zuverlässige Lösungen. Ich schätze die Professionalität und kann seine Dienstleistungen uneingeschränkt empfehlen.Liane Klar12 Februar 2024Sehr gute Beratung. Vor allem auch so, dass man sie versteht und genau weiß, was der nächste richtige Schritt ist. DankeMarlena Schmitmeier5 Februar 2024Die Energieberatung bei DK Energieberatung überzeugte mich durch Zuverlässigkeit und Fachkompetenz. Herr Kretschmann zeigte ein breites Verständnis für sämtliche Energieeffizienzbereiche, von Gebäudedämmung bis zu erneuerbaren Energien. Besonders beeindruckend war die objektive Herangehensweise, die nicht nur auf den Verkauf bestimmter Produkte abzielte, sondern individuelle Lösungen für meine Bedürfnisse entwickelte. Das Gespräch war angenehm, informativ und führte zu maßgeschneiderten Empfehlungen. Die klare Präsentation der Ergebnisse ermöglichte es mir, fundierte Entscheidungen zu treffen. Zudem wurden mir staatliche Fördermöglichkeiten aufgezeigt, die die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen finanziell unterstützen können. Insgesamt war die Energieberatung bei DK Energieberatung eine überzeugende Erfahrung. Eine klare Empfehlung für alle, die eine effektive und förderfähige Energieberatung suchen.Sebastian Frensel31 Januar 2024Ich kann Domenic Kretschmann nur empfehlen. Man bekommt eine kompetente, ausführliche Beratung und Planung und zusätzlich viele hilfreiche Tipps rund um das Thema bauen. Vielen Dank dafür.
Profitieren Sie von unserer bewährten Expertise
Ist ein Wechsel von der BEG zu KFN möglich?
Ein Wechsel von der BEG zu KFN ist nur unter Einhaltung einer Sperrfrist von 6 Monaten möglich.
Bitte beachten Sie: Sie können frühestens 6 Monate nach Eingang der Verzichtserklärung auf die BEG-Förderung bei der KfW einen neuen Kredit für die KFN-Förderung beantragen. Die Sperrfrist gilt auch, wenn Sie das Vorhaben neu planen und eine andere Effizienzhaus-Stufe erreichen. Voraussetzung für die erneute Antragstellung: Sie haben mit dem Vorhaben noch nicht begonnen und keine Liefer- und Leistungsverträge oder Kaufverträge abgeschlossen.
Ist ein Wechsel innerhalb der KFN-Förderung in eine bessere oder schlechtere Förderstufe möglich?
Falls Sie eine Förderstufe nicht erreichen und noch keine detaillierte Wärmebrückenberechnung haben, sprechen Sie uns an um Ihre Förderstufe noch zu erreichen.
Ja, ein Wechsel zwischen den zwei Förderstufen ist grundsätzlich möglich.
Wechsel in eine bessere Förderstufe:
Ein Wechsel in eine bessere Förderstufe ist durch einen Verzicht auf die erste Zusage und eine erneute Antragstellung mit neuer BzA möglich. Voraussetzung: Sie haben mit dem Vorhaben noch nicht begonnen und keine Liefer- und Leistungsverträge oder Kaufverträge abgeschlossen.
Wechsel in eine schlechtere Förderstufe:
Befinden Sie sich noch in der Bauplanung? Dann ist ein Wechsel in eine schlechtere Förderstufe durch einen Verzicht auf die erste Zusage und eine erneute Antragstellung mit neuer BzA möglich. Voraussetzung: Sie haben mit dem Vorhaben noch nicht begonnen und keine Liefer- und Leistungsverträge oder Kaufverträge abgeschlossen.
Sollte es während der Bauphase passieren, dass die geplante Förderstufe nicht erreicht wird, können Sie uns die Verschlechterung bis spätestens zur Einreichung der BnD mitteilen. In diesem Fall erfolgt in der bestehenden Zusage eine Anpassung des Verwendungszwecks und des Zusagebetrages.
Kann ich schon vor Antragstellung Liefer- und Leistungsverträge oder den Kaufvertrag abschließen?
Ja, erste Liefer- und Leistungsverträge oder den Kaufvertrag (beim Erstkauf) können Sie unter den unten aufgeführten Voraussetzungen auch vor Antragstellung schon abschließen.
Ausnahmeregelung bei Liefer- und Leistungsverträgen
Haben Sie eine aufschiebende Bedingung vereinbart? Dann können Sie bereits vor Antragstellung Liefer- und Leistungsverträge abschließen. Mit dem Bau dürfen Sie jedoch erst nach der Antragstellung beginnen.
Bitte beachten Sie: Die Änderung von Liefer- und Leistungsverträgen durch die nachträgliche Aufnahme einer aufschiebenden Bedingung ist nicht zulässig.
Ausnahmeregelung bei Kaufverträgen
Haben Sie eine aufschiebende Bedingung vereinbart? Dann können Sie bereits vor Antragstellung Ihren Kaufvertrag abschließen. Sie dürfen den Kaufpreis jedoch erst nach der Antragstellung bezahlen.
Bitte beachten Sie: Die Änderung des Kaufvertrages durch die nachträgliche Aufnahme einer aufschiebenden Bedingung ist nicht zulässig.
Für die Formulierung der aufschiebenden Bedingung stellen wir Ihnen eine unverbindliche Musterformulierung zur Verfügung:
Unter welcher Produktnummer erfolgt die Antragstellung bei Wohnhäusern mit mehreren Wohn-einheiten?
Bei Wohnhäusern mit mehreren Wohneinheiten können Sie für alle Wohneinheiten die Produktnummer 298 beantragen.
Bewohnen Sie eine der im Wohngebäude vorhandenen Wohneinheiten selbst und möchten die Förderung für diese Wohneinheit separat beantragen? Dann können Sie auch zwei separate Anträge stellen – für die selbstgenutzte Wohneinheit die Produktnummer 297 und für die nicht selbstgenutzte(n) Wohneinheit(en) die Produktnummer 298. Hierfür sind zwei separate Bestätigungen zum Antrag erforderlich.
Ausnahme: Sie besitzen ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung oder eine Doppelhaushälfte und bewohnen mindestens 50 % der Wohneinheiten selbst? Dann reicht es aus, für beide Wohneinheiten einen Antrag im Programm 297 zu stellen.
Was muss ich tun, damit mein Vorhaben die „umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards“ erfüllt?
Diese Regelung bedeutet für Sie keinen Mehraufwand. Sie ist ein Hinweis darauf, dass Ihr Vorhaben die in Deutschland für Bauvorhaben geltenden gesetzlichen Regelungen einhalten muss. Dies betrifft insbesondere Regelungen in den Bereichen Baurecht, Umweltschutz, Arbeitsschutz und Immissionsschutz.
Kann der Kredit auf den neuen Eigentümer des Objektes übertragen werden?
Ja, der Kredit kann bei Verkauf des geförderten Objektes auf den neuen Eigentümer übertragen werden. Alternativ können die Mittel auch beim Verkäufer verbleiben.
Ist der Einbau von Kaminöfen erlaubt?
In einem Klimafreundlichen Neubau dürfen nach Punkt 4 der Technischen Mindestanforderungen Wärme- und Kälteerzeuger auf Basis von Biomasse nicht eingesetzt werden.
Mit Biomasse betriebene Einzelraumfeuerstätten (z. B. Kaminöfen, Kochherde), die nicht zur Deckung der Heizlast erforderlich sind und die nicht in der Bilanzierung des Gebäudes abgebildet werden, sind von dem Ausschluss nicht erfasst und dürfen eingesetzt werden.