Wohneigentum für Familien

WEF - 300

Das KfW-Programm „Wohneigentum für Familien“ richtet sich gezielt an Familien, die den Traum vom eigenen Heim verwirklichen möchten und dabei auf umfassende finanzielle Unterstützung angewiesen sind. Ziel des Programms ist es, Familien den Erwerb oder Bau von Wohneigentum zu erleichtern, indem zinsgünstige Kredite und Fördermittel bereitgestellt werden. Die KfW unterstützt dabei nicht nur den Erwerb von Immobilien, sondern auch die energetische Sanierung und Anpassung bestehender Gebäude an moderne Standards.

Das Programm „Wohneigentum für Familien“ bietet attraktive Konditionen für Familien mit Kindern und ermöglicht es, durch reduzierte Finanzierungskosten einen leichteren Zugang zu Eigentum zu erhalten. Es umfasst unter anderem Zuschüsse für den Erwerb oder Bau von Wohneigentum sowie Unterstützung für Maßnahmen, die den Wohnkomfort und die Energieeffizienz verbessern. Darüber hinaus können Familien von zusätzlichen Förderungen profitieren, die speziell auf ihre Bedürfnisse und die Verbesserung der Wohnqualität zugeschnitten sind.

Durch die Inanspruchnahme dieses Programms können Familien nicht nur ihre Wohnsituation nachhaltig verbessern, sondern auch von langfristigen Kosteneinsparungen und einem erhöhten Wohnkomfort profitieren. Gleichzeitig leistet das Programm einen wichtigen Beitrag zur Schaffung von langfristigem, energieeffizientem Wohnraum und unterstützt die Verwirklichung des Eigenheimtraums auf wirtschaftlich günstige Weise.

Ihr Weg ins eigene Heim

Nutzen Sie die WEF-300 Förderung und starten Sie den Bau Ihres Traumhauses. Jetzt beraten lassen!

Wohneigentum für Familien

WEF - 300

Das KfW-Programm „Wohneigentum für Familien“ richtet sich gezielt an Familien, die den Traum vom eigenen Heim verwirklichen möchten und dabei auf umfassende finanzielle Unterstützung angewiesen sind. Ziel des Programms ist es, Familien den Erwerb oder Bau von Wohneigentum zu erleichtern, indem zinsgünstige Kredite und Fördermittel bereitgestellt werden. Die KfW unterstützt dabei nicht nur den Erwerb von Immobilien, sondern auch die energetische Sanierung und Anpassung bestehender Gebäude an moderne Standards.

Das Programm „Wohneigentum für Familien“ bietet attraktive Konditionen für Familien mit Kindern und ermöglicht es, durch reduzierte Finanzierungskosten einen leichteren Zugang zu Eigentum zu erhalten. Es umfasst unter anderem Zuschüsse für den Erwerb oder Bau von Wohneigentum sowie Unterstützung für Maßnahmen, die den Wohnkomfort und die Energieeffizienz verbessern. Darüber hinaus können Familien von zusätzlichen Förderungen profitieren, die speziell auf ihre Bedürfnisse und die Verbesserung der Wohnqualität zugeschnitten sind.

Durch die Inanspruchnahme dieses Programms können Familien nicht nur ihre Wohnsituation nachhaltig verbessern, sondern auch von langfristigen Kosteneinsparungen und einem erhöhten Wohnkomfort profitieren. Gleichzeitig leistet das Programm einen wichtigen Beitrag zur Schaffung von langfristigem, energieeffizientem Wohnraum und unterstützt die Verwirklichung des Eigenheimtraums auf wirtschaftlich günstige Weise.

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Die Vorteile der Zusammenarbeit mit der DK Energieberatung

Gezielte Unterstützung für Familien

Förderung und Finanzierung

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Ihre Erfolgsgeschichte

Unsere Erfolgsgeschichte ist geprägt von beharrlicher Arbeit und kundenorientierten Lösungen.

Mit einem engagierten Team und einem klaren Fokus auf Qualität und Kundenzufriedenheit haben wir uns erfolgreich am Markt etabliert und freuen uns darauf, auch in Zukunft wegweisende Erfolge als Planungsbüro für energetische Sanierung & Bauphysik zu feiern.

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Kundenzufriedenheit haben wir uns erfolgreich am Markt etabliert und freuen uns darauf, auch in Zukunft wegweisende Erfolge als Planungsbüro für energetische Sanierung & Bauphysik zu feiern.

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FAQs

Wohneigentum für Familien | WEF - 300

Entscheidend ist, dass Sie kein Eigentum besitzen, wenn Sie den Antrag stellen. Sobald das bestehende Wohn­gebäude abgerissen wurde, erfüllen Sie diese Voraus­setzung. Den Antrag können Sie frühestens einen Tag nach dem Abriss stellen.

Ja, erste Liefer- und Leistungs­verträge oder den Kauf­vertrag (beim Erst­kauf) können Sie unter den unten aufgeführten Voraus­setzungen auch vor Antrag­stellung schon ab­schließen.

Ausnahmeregelung bei Liefer- und Leistungsverträgen

Haben Sie eine auf­schiebende Bedingung vereinbart? Dann können Sie bereits vor Antrag­stellung Liefer- und Leistungs­verträge abschließen. Mit dem Bau dürfen Sie jedoch erst nach der Antrag­stellung beginnen.

Bitte beachten Sie: Die Änderung von Liefer- und Leistungs­verträgen durch die nach­trägliche Aufnahme einer auf­schiebenden Bedingung ist nicht zulässig.

Für die Formulierung der auf­schiebenden Bedingung stellen wir Ihnen eine unverbindliche Muster­formulierung zur Verfügung -> Musterformulierung aufschiebende Bedingungen

Ausnahme­regelung bei Kauf­verträgen

Haben Sie eine auf­schiebende Bedingung vereinbart? Dann können Sie bereits vor Antrag­stellung Ihren Kauf­vertrag abschließen. Sie dürfen den Kaufpreis jedoch erst nach der Antrag­stellung bezahlen.

Bitte beachten Sie: Die Änderung des Kauf­vertrages durch die nach­trägliche Aufnahme einer aufschiebenden Bedingung ist nicht zulässig.

Für die Formulierung der auf­schiebenden Bedingung stellen wir Ihnen eine unverbindliche Muster­formulierung zur Verfügung: -> Musterformulierung aufschiebende Bedingungen

Leben Kinder nach Trennung der Eltern in zwei Haushalten, können sie von beiden Eltern­teilen zur Erfüllung der Förder­bedingungen berück­sichtigt werden. Voraussetzung ist, dass die Kinder im jeweiligen Haus­halt gemeldet sind. In welcher Form (Haupt- oder Neben­wohnsitz) spielt keine Rolle.

Nein. Wenn eine Person bereits eine Förderung aus dem Bau­kinder­geld (424) erhalten hat, kommt dieses Förder­produkt nicht für Sie in Frage.

Für die in diesem Produkt geförderte Wohn­einheit ist die gleich­zeitige Förderung aus der Bundes­förderung für effiziente Gebäude (261, 461) oder der Förderung Klima­freundlicher Neubau (297, 298, 299, 498, 499) nicht möglich.

Werden weitere Wohneinheiten errichtet bzw. erworben, ist für diese Wohn­einheiten eine Förderung im Produkt Klima­freundlicher Neubau (298) möglich.

Für Personen, die zum Zeitpunkt der Antrag­stellung bereits Eigen­tümer eines Wohn­gebäudes oder eines Anteils an einem Wohn­gebäude in Deutsch­land sind, kommt die Förderung nicht in Frage.

Diese Regelung bedeutet für Sie keinen Mehr­aufwand. Sie ist ein Hinweis darauf, dass Ihr Vor­haben die in Deutschland für Bau­vorhaben geltenden gesetz­lichen Regelungen ein­halten muss. Dies betrifft ins­besondere Regelungen in den Bereichen Bau­recht, Umwelt­schutz, Arbeits­schutz und Immissions­schutz.

In einem Klimafreundlichen Neu­bau dürfen nach Punkt 4 der Tech­nischen Mindest­anforder­ungen Wärme- und Kälte­erzeuger auf Basis von Bio­masse nicht ein­gesetzt werden.

Mit Biomasse betriebene Einzel­raum­feuer­stätten (z. B. Kamin­öfen, Koch­herde), die nicht zur Deckung der Heiz­last erforderlich sind und die nicht in der Bilan­zierung des Gebäudes ab­gebildet werden, sind von dem Aus­schluss nicht erfasst und dürfen eingesetzt werden.

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