Energieberatung Energieausweis ISFP Baubegelitung Domenic Kretschmann

Sanieren Sie Ihr Wohngebäude

energieeffizient und zukunftssicher.

Ihr Gebäudeenergieberater für Wohngebäude
in Rinteln und Umgebung

Als zertifizierte Gebäudeenergieberater, die sich kontinuierlich weiterbilden, halten wir Ihr Wissen auf dem neuesten Stand. Wir unterstützen Sie fachkompetent und auf Augenhöhe bei der Planung Ihrer Sanierungsvorhaben.

Mit 9 Jahren Erfahrung im Bereich der Altbausanierung und über 200 Sanierungsprojekten in den letzten 2 Jahren sowie der stetigen Zusammenarbeit mit den Top-Unternehmen in Rinteln und Umgebung begleiten wir Sie auf dem Weg in eine bessere Zukunft.

Das klingt für Sie interessant?
Beauftragen Sie noch heute Ihre Energieberatung.

Wir als Gebäudeenergieberater.

Ihr Gebäudeenergieberater (HWK) – DOMENIC KRETSCHMANN

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Domenic Kretschmann

Energieausweis

Erstellung von Energieausweisen für Wohngebäude

Der Energieausweis ist seit dem Inkrafttreten der EnEV 2009 verpflichtend eingeführt.

Seit 2014 muss ein Energieausweis bei jeder Neuvermietung, Verpachtung und beim Verkauf einer Wohnung oder eines Gebäudes vom Eigentümer vorgelegt werden.

Ein Energieausweis ersetzt jedoch keine Energieberatung.

Energieausweise können nach verschiedenen Methoden ausgestellt werden.

Die Ausstellung eines bedarfsorientierten Energieausweises erfordert im Allgemeinen eine Begehung vor Ort und wird oft durch qualifizierte Modernisierungsempfehlungen ergänzt.

individueller Sanierungsfahrplan

individueller Sanierungsfahrplan

Erstellung von Sanierungsfahrplänen. Energieberatung für Wohngebäude

Die individuell auf Sie zugeschnittenen Sanierungsfahrpläne stellen den energetischen Ist-Zustand Ihrer Wohnimmobilie dar und beinhalten aufeinander aufbauende Sanierungsvarianten mit den entsprechenden Wirtschaftlichkeitsberechnungen.

Der Einsatz von alternativen Energien wird dabei in hohem Maße berücksichtigt. Die Gutachten werden nach der Standardisierung der BAFA zur Erstellung von Sanierungsfahrplänen erstellt. Diese Sanierungsfahrpläne werden zu einem großen Anteil bezuschusst und ermöglichen bei der Sanierung der Außenhülle einen iSFP-Bonus von 5% für Ihr Sanierungsvorhaben.

Baubegleitung

Baubegleitung

Erstellung von Energieausweisen für Wohngebäude

Der Gebäudeenergieberater begleitet und überwacht den Bau oder die energetische Sanierung Ihres Gebäudes. Das garantiert die Qualität in der Ausführung der im individuellen Sanierungsfahrplan vorgeschlagenen Maßnahmen.

Die Baubegleitung wird ebenfalls durch Fördermittel finanziell unterstützt.
Bitte beachten Sie, dass ein individueller Sanierungsfahrplan, ein Energiebedarfsausweis oder eine freie Energieberatung von uns, eine der Grundvoraussetzungen für unsere Baubegleitung sind.

Sprechen Sie uns an, um herauszufinden, ob Sie für unsere Baubegleitung qualifiziert sind.

Energieausweis

Erstellung von Energieausweisen für Wohngebäude

Der Energieausweis ist seit dem Inkrafttreten der EnEV 2009 verpflichtend eingeführt.

Seit 2014 muss ein Energieausweis bei jeder Neuvermietung, Verpachtung und beim Verkauf einer Wohnung oder eines Gebäudes vom Eigentümer vorgelegt werden.

Ein Energieausweis ersetzt jedoch keine Energieberatung.

Energieausweise können nach verschiedenen Methoden ausgestellt werden.

Die Ausstellung eines bedarfsorientierten Energieausweises erfordert im Allgemeinen eine Begehung vor Ort und wird oft durch qualifizierte Modernisierungsempfehlungen ergänzt.

individueller Sanierungsfahrplan

individueller Sanierungsfahrplan

Erstellung von Sanierungsfahrplänen. Energieberatung für Wohngebäude

Die individuell auf Sie zugeschnittenen Sanierungsfahrpläne stellen den energetischen Ist-Zustand Ihrer Wohnimmobilie dar und beinhalten aufeinander aufbauende Sanierungsvarianten mit den entsprechenden Wirtschaftlichkeitsberechnungen.

Der Einsatz von alternativen Energien wird dabei in hohem Maße berücksichtigt. Die Gutachten werden nach der Standardisierung der BAFA zur Erstellung von Sanierungsfahrplänen erstellt. Diese Sanierungsfahrpläne werden zu einem großen Anteil bezuschusst und ermöglichen bei der Sanierung der Außenhülle einen iSFP-Bonus von 5% für Ihr Sanierungsvorhaben.

Baubegleitung

Baubegleitung

Erstellung von Energieausweisen für Wohngebäude

Der Gebäudeenergieberater begleitet und überwacht den Bau oder die energetische Sanierung Ihres Gebäudes. Das garantiert die Qualität in der Ausführung der im individuellen Sanierungsfahrplan vorgeschlagenen Maßnahmen.

Die Baubegleitung wird ebenfalls durch Fördermittel finanziell unterstützt.
Bitte beachten Sie, dass ein individueller Sanierungsfahrplan, ein Energiebedarfsausweis oder eine freie Energieberatung von uns, eine der Grundvoraussetzungen für unsere Baubegleitung sind.

Sprechen Sie uns an, um herauszufinden, ob Sie für unsere Baubegleitung qualifiziert sind.

Pflicht zur energetischen Sanierung von Gebäuden

Wenn Sie ein Haus nach dem 01.02.2002 gekauft oder geerbt haben, sind Sie zu folgenden Maßnahmen verpflichtet:

Dämmung des Dachs oder der obersten Geschossdecke

Das Dach oder die oberste Geschossdecke muss nachträglich gedämmt werden.
Der vorgegebene Dämmwert:
U < 0,24 W/(m2*K) ist einzuhalten.

Dämmung der Außenwand

Eine Pflicht, die Außenwand zu dämmen, gibt es nicht. Wer sich dennoch dafür entscheidet, muss die entsprechenden GEG-Bauteilanforderungen (GEG Anlage 7) einhalten.

Heizkessel

Heizkessel, die mit einem flüssigen oder gasförmigen Brennstoff beschickt werden und vor dem Jahr 1991 eingebaut wurden, dürfen nicht mehr betrieben werden. Kessel mit Aufstelldatum ab dem 01. Januar 1991 dürfen Sie nach Ablauf von 30 Jahren nicht mehr nutzen.

Dämmung offenliegender Heiz- und Warmwasserleitungen

Bisher ungedämmte, zugängliche Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen, die sich nicht in beheizten Räumen befinden, sind nachträglich zu Dämmen.

Ausnahmen der Sanierungspflichten

Niedrigtemperatur-/
Brennwert-Heizkessel

Diese Anlagen sind von der Austauschpflicht befreit, auch wenn sie älter als 30 Jahre alt sind.

Sehr kleine und sehr große Anlagen

Die Austauschpflicht betrifft keine heizungstechnischen Anlagen, deren Nennleistung weniger als 4 oder mehr als 400 kW beträgt.

Selbstbewohnte Immobilien

Wohnt der Eigentümer seit 2002 und davor in seinem Haus, das nicht mehr als zwei Wohneinheiten besitzt, ist er von der Austauschpflicht ausgenommen.

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